Teilzeit/Vollzeit, Minijob/Midijob…

Mir ist aufgefallen, dass nicht nur meine Teilnehmer bei diesen Begriffen oft verwirrt sind. „Da steht Teilzeit und die bezahlen nur 450 Euro…“ oder „Was heißt denn sozialversicherungspflichtig?“
Kurz und knapp für den ersten Überblick – und nein, das ist keine Rechtsberatung, Beratung eines Steuerberaters oder sonstiges!

Zunächst die Zeitangaben bei Stellenangeboten:

Vollzeit = das, was in dieser Firma/Branche als „volle Stelle“ gilt, meist 37,5-40 Stunden pro Woche, seltener mehr oder weniger
Teilzeit = ein Teil dieser Zeit, also nicht Vollzeit; die Spanne umfasst eine Stunde pro Woche bis 37 Stunden pro Woche
Halbtags(stelle) = das ist ebenfalls Teilzeit, jedoch genauer definiert; meist 18-20 Stunden pro Woche, seltener auch bis zu 25 Stunden

Minijob / Midijob / „normal“ – hier geht’s um den Buttoverdienst (nicht um die Zeit!):

bis 450 Euro/Monat: Minijob, auch geringfügige Beschäftigung genannt; wenn nicht anders vereinbart und kein zweiter Minijob besteht, dann gilt hier üblicherweise brutto = netto, keine Sozialversicherungspflicht (der Arbeitgeber bezahlt eine Pauschale an die Bundesknappschaft, muss angemeldet werden)

450,01 – 1300,00 Euro/Monat: seit dem 01.06.2019 ist dies die neue Grenze, vorher lag sie bei 850 Euro; Midijob oder auch „Übergangsbereich“; ab jetzt werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, wobei diese für den Arbeitnehmer stark abhängig vom Bruttoentgelt sind – es fallen also nicht plötzlich die vollen %-Beträge an wie bei einer „normalen“ Arbeitsstelle; auch die Einkommensteuer kann nun fällig sein – der Freibetrag liegt bei 9168 Euro im Jahr (Stand: 2019), bis 14254 Euro / Jahr gilt ein günstigerer Steuersatz

ab 1300,01 Euro/Monat = normales Beschäftigungsverhältnis, was die Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer betrifft (ob es wirklich „normal“ ist, muss jeder Arbeitnehmer für sich und seine Firma selbst entscheiden *g*)

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann man einen Minijob nebenher haben. Natürlich kann man auch zwei Minijobs annehmen statt einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, aber wenn es 450 Euro + xxx Euro sind (außer es ist mal ein Monat), dann rutscht man in die Übergangszone! Die Rechnung „och, dann nehme ich halt drei Minijobs, brutto = netto, dann geht’s mir doch blendend“ haut also nicht hin. 😉

Und, sollte das ein findiger Teilnehmer lesen: Die Aufnahme eines Minijobs verhindert es leider nicht, dass man an Maßnahmen teilnehmen muss. Erst ab einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist man draußen.